Evaluierung psychischer Belastung am Arbeitsplatz
Das österreichische ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) fordert von allen ArbeitgeberInnen die Erfassung und Beurteilung von physischen und psychischen Gefahren und Belastungen der Arbeitsbedingungen. In Folge müssen ursachenbezogene und kollektiv wirksame Maßnahmen (§ 7 ASchG) zur Senkung von festgestellten Gefahren und Belastungen gesetzt werden (§ 4 ASchG). Auf Basis der ÖNORM EN ISO 10075 kommt ein arbeitspsychologisch und testtheoretisch fundiertes Diagnoseinstrument zum Einsatz, das die entsprechenden arbeitsbedingten psychische Belastungen erfasst (AUVA: Evaluierung psychischer Belastungen. Die Arbeits-Bewertungs-Skala- ABS Gruppe. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Wien (1. Auflage, 4/2013)).